Probleme mit Logopädie und Ergotherapie in Kita / Schule II.
Wie wir schon berichteten, so gibt es Probleme mit der Ergotherapie und Logopädie in der (integrativen) Kita und Schule. Die Ursache ist, soweit ich auch die Antwort der Kassenärztlichen Vereinigung (deren Antwort vom 3.7.07) verstehe: Es gibt kein Hausbesuchsrecht für diese Einrichtung nach den Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen. Hausbesuchsrecht heißt eben auch, dass der Therapeut den Mehraufwand für den Hausbesuch geltend machen kann, also Fahrtkosten bei der Krankenkasse in Rechnung stellen darf. An sich gilt, den Hausbesuch selbst bekommt erst dann ein Patient gebilligt, wenn dieser medizinisch notwendig und nicht aus logistischen Gründen, wie Schwierigkeiten in der Terminfindung. Medizinisch notwendig heißt zum Beispiel, wenn der Patient die Praxis selbst nicht aufsuchen kann (immobil) oder aber auch, wenn die Therapie zu Hause stattfinden muss, was bei der Ergo auch mal der Fall sein kann, je nach Therapiekonzept.
Doch heißt es im Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung, dass grundsätzlich in Fördereinrichtung kein Hausbesuch gelte. Dies sehe ich persönlich anders, wenn das Kind wie unsere Tochter (Pflegestufe III. 100% Schwerbehindert) immobil ist und die Praxis nicht aufsuchen kann. Schließlich heißt es in der Heilmittelrichtlinie (Ziffer 16.2):
"Die Behandlung in einer Einrichtung (z.B. tagesstrukturierende Fördereinrichtungen) allein ist keine ausreichende Begründung für die Verordnung eines Hausbesuches."
Also wenn die Begründung aus medizinische Sicht gestellt wird, wie eine Immobilität, womit sie nicht die Praxis aufsuchen kann, sollte das Recht auf den Hausbesuch auch in der Kita gelten. Denn für zu Hause bekommen wir es auch genehmigt für unsere Tochter. Hinzu ist eine Richtlinie kein Gesetz, womit die Betroffenen bei der Krankankasse Widerspruch einlegen können mit den Weg der Lösung als Einzelfallentscheidung. Falls dies scheitert, können sie auch den Rechtsweg ausschöpfen, wobei hier eine einstweilige Anordnung vor der Klage beim Sozialgericht zu überlegen wäre. Denn sonst läuft keine Therapie.
Für die (integrativen) Kitas in Thüringen gibt es eine erste Lösung. Zum einen, wenn die Räumlichkeiten es her geben und genug Kinder behandelt werden müssen, kann ein Therapeut auf Honorarbasis in der Kita arbeiten. Da die Anzahl der Kinder aber häufig nicht ausreichen kann, gibt es noch eine zweite Lösung: Die regionalen Frühförderstellen können jetzt auch die Therapeuten bei sich einstellen oder auf Honorarbasis für sich arbeiten lassen. Diese dürfen dann auch in den Kitas behandeln. Damit wäre, wenn die Umsetzung klappt, die Therapie in den Kitas gesichert.